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JPG, PNG, WebP · mehrere Dateien möglich · volle Auflösung bleibt erhalten

KI-Bilder kennzeichnen nach dem EU AI Act

Seit dem 2. August 2026 müssen KI-generierte Bilder, die beruflich veröffentlicht werden und echt wirken könnten, sichtbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Dieses Tool brennt den Hinweis direkt ins Bild — kostenlos und ohne dass dein Bild das Gerät verlässt.

Gilt seit
2. August 2026
Rechtsgrundlage
Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689
Betroffen
Berufliche und gewerbliche Veröffentlichung
Anforderung
Ohne technische Hilfsmittel erkennbar, beim ersten Kontakt
Bußgeld
Bis 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Artikel 50 des EU AI Act verlangt Transparenz bei künstlich erzeugten Inhalten — auf zwei Ebenen. Anbieter von KI-Systemen müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Betreiber — also alle, die KI-Inhalte beruflich veröffentlichen — müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Der entscheidende Punkt für die Praxis: Diese Offenlegung muss für Menschen wahrnehmbar sein, ohne technische Hilfsmittel, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Metadaten im Datei-Header erfüllen die Betreiberpflicht deshalb nicht — sie sieht niemand. Dieses Tool brennt den Hinweis sichtbar ins Bild.

Wen es betrifft

Alle, die KI-Inhalte beruflich oder gewerblich veröffentlichen — Agenturen, Marken, Redaktionen, Selbstständige. Rein private Nutzung fällt nicht darunter.

Wann es sichtbar sein muss

Vor allem dann, wenn der Inhalt echt wirken könnte: realistische Personen, Orte, Ereignisse. Ein erkennbar stilisiertes Bild wird anders bewertet als ein Foto-Look.

Was gute Kennzeichnung ausmacht

Lesbar in der Größe, in der das Bild tatsächlich ausgespielt wird. Genug Kontrast. Und so platziert, dass Social-Feed-Crops sie nicht abschneiden.

Rechtsgrundlage
Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689 — Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme.
Anwendbar seit
2. August 2026. Für KI-Systeme, die vorher schon am Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
Bußgeldrahmen
Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist.
Zwei Ebenen
Maschinenlesbar (Anbieterpflicht, z. B. C2PA Content Credentials) und sichtbar (Betreiberpflicht). Dieses Tool deckt die sichtbare Ebene ab.

In drei Schritten gekennzeichnet

  1. Bild hineinziehen. JPG, PNG oder WebP, auch mehrere gleichzeitig. Das Bild bleibt auf deinem Gerät.
  2. Hinweis einstellen. Text frei wählbar, dazu Stil, Position, Farbe, Größe und Deckkraft. Die Vorschau zeigt sofort das Ergebnis in voller Auflösung.
  3. Herunterladen. Als PNG, JPG oder WebP. Bei mehreren Bildern auf einmal.

Häufige Fragen

Muss ich KI-generierte Bilder kennzeichnen?

Ja, wenn du sie beruflich oder gewerblich veröffentlichst und sie echt wirken könnten. Artikel 50 Absatz 4 verpflichtet Betreiber, Deepfakes offenzulegen — also Bilder, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen. Rein private Nutzung ist ausgenommen, ebenso erkennbar künstlerische, satirische oder fiktive Werke.

Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Seit dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die vorher schon am Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Reichen Metadaten oder ein C2PA-Wasserzeichen?

Für die Betreiberpflicht nicht. Die Offenlegung muss für Menschen ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Metadaten bilden die zweite, maschinenlesbare Ebene und richten sich in erster Linie an die Anbieter der KI-Systeme.

Was muss im Hinweis stehen?

Der AI Act schreibt keinen Wortlaut vor. Üblich und ausreichend sind kurze Formulierungen wie „KI-generiert", „Mit KI erstellt" oder „Mit KI bearbeitet". Entscheidend ist, dass ein durchschnittlicher Betrachter versteht, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.

Wo muss der Hinweis platziert werden?

Auch die Position ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass der Hinweis beim ersten Blick erkennbar ist, genug Kontrast zum Bild hat, in der ausgespielten Größe lesbar bleibt und beim automatischen Zuschneiden in Social-Media-Feeds nicht verschwindet.

Was kostet ein Verstoß?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Muss ich die offiziellen EU-Icons verwenden?

Nein. Die Europäische Kommission stellt Icons bereit, ihre Nutzung ist ausdrücklich freiwillig. Verpflichtend ist die Kennzeichnung selbst, nicht ihre grafische Form. Ein eigener, gut lesbarer Hinweis erfüllt die Anforderung genauso.

Werden meine Bilder auf einen Server hochgeladen?

Nein. Das Tool läuft vollständig im Browser deines Geräts. Es gibt keinen Server, der Bilder entgegennimmt, keine Anmeldung und keine Speicherung.

Welche Dateiformate werden unterstützt?

Hineinziehen kannst du alles, was dein Browser anzeigen kann — JPG, PNG, WebP, meist auch AVIF und GIF. Herunterladen kannst du als PNG, JPG oder WebP, wobei WebP nur angeboten wird, wenn dein Browser es tatsächlich schreiben kann.

Kann ich mehrere Bilder gleichzeitig kennzeichnen?

Ja. Du kannst beliebig viele Bilder auf einmal hineinziehen, die Einstellungen gelten für alle, und du lädst sie einzeln oder gesammelt herunter.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, und das hier ist keine Rechtsberatung. Ob und wie du kennzeichnen musst, hängt vom konkreten Inhalt, Kontext und Publikum ab. Für verbindliche Auskünfte sprich mit jemandem, der das darf.

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