Seit dem 2. August 2026 müssen KI-generierte Bilder, die beruflich veröffentlicht werden und echt wirken könnten, sichtbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Dieses Tool brennt den Hinweis direkt ins Bild — kostenlos und ohne dass dein Bild das Gerät verlässt.
Artikel 50 des EU AI Act verlangt Transparenz bei künstlich erzeugten Inhalten — auf zwei Ebenen. Anbieter von KI-Systemen müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Betreiber — also alle, die KI-Inhalte beruflich veröffentlichen — müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Der entscheidende Punkt für die Praxis: Diese Offenlegung muss für Menschen wahrnehmbar sein, ohne technische Hilfsmittel, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Metadaten im Datei-Header erfüllen die Betreiberpflicht deshalb nicht — sie sieht niemand. Dieses Tool brennt den Hinweis sichtbar ins Bild.
Alle, die KI-Inhalte beruflich oder gewerblich veröffentlichen — Agenturen, Marken, Redaktionen, Selbstständige. Rein private Nutzung fällt nicht darunter.
Vor allem dann, wenn der Inhalt echt wirken könnte: realistische Personen, Orte, Ereignisse. Ein erkennbar stilisiertes Bild wird anders bewertet als ein Foto-Look.
Lesbar in der Größe, in der das Bild tatsächlich ausgespielt wird. Genug Kontrast. Und so platziert, dass Social-Feed-Crops sie nicht abschneiden.
Ja, wenn du sie beruflich oder gewerblich veröffentlichst und sie echt wirken könnten. Artikel 50 Absatz 4 verpflichtet Betreiber, Deepfakes offenzulegen — also Bilder, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen. Rein private Nutzung ist ausgenommen, ebenso erkennbar künstlerische, satirische oder fiktive Werke.
Seit dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die vorher schon am Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Für die Betreiberpflicht nicht. Die Offenlegung muss für Menschen ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Metadaten bilden die zweite, maschinenlesbare Ebene und richten sich in erster Linie an die Anbieter der KI-Systeme.
Der AI Act schreibt keinen Wortlaut vor. Üblich und ausreichend sind kurze Formulierungen wie „KI-generiert", „Mit KI erstellt" oder „Mit KI bearbeitet". Entscheidend ist, dass ein durchschnittlicher Betrachter versteht, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.
Auch die Position ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass der Hinweis beim ersten Blick erkennbar ist, genug Kontrast zum Bild hat, in der ausgespielten Größe lesbar bleibt und beim automatischen Zuschneiden in Social-Media-Feeds nicht verschwindet.
Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nein. Die Europäische Kommission stellt Icons bereit, ihre Nutzung ist ausdrücklich freiwillig. Verpflichtend ist die Kennzeichnung selbst, nicht ihre grafische Form. Ein eigener, gut lesbarer Hinweis erfüllt die Anforderung genauso.
Nein. Das Tool läuft vollständig im Browser deines Geräts. Es gibt keinen Server, der Bilder entgegennimmt, keine Anmeldung und keine Speicherung.
Hineinziehen kannst du alles, was dein Browser anzeigen kann — JPG, PNG, WebP, meist auch AVIF und GIF. Herunterladen kannst du als PNG, JPG oder WebP, wobei WebP nur angeboten wird, wenn dein Browser es tatsächlich schreiben kann.
Ja. Du kannst beliebig viele Bilder auf einmal hineinziehen, die Einstellungen gelten für alle, und du lädst sie einzeln oder gesammelt herunter.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, und das hier ist keine Rechtsberatung. Ob und wie du kennzeichnen musst, hängt vom konkreten Inhalt, Kontext und Publikum ab. Für verbindliche Auskünfte sprich mit jemandem, der das darf.